Besondere Vertragsbedingungen für die Ticketüberlassung an Dritte (“Resale-AGB”)
1. Allgemeines
Dem Ticketkäufer steht eine Möglichkeit zur Verfügung, unter untenstehenden Voraussetzungen bestimmte im Ticketshop erworbene Tickets zurückzugeben, wenn es einen Interessenten gibt, der die freiwerdenden Tickets kauft und voll bezahlt. Die Einzelheiten richten sich nach diesen AGB.
2. Anbieter
Anbieter des Rückübertragungsdienstes ist der jeweils in der Veranstaltung/im Produkt benannte Veranstalter/Anbieter. Diese
Informationen zum Veranstalter finden Sie auf der Seite der jeweiligen
Veranstaltung im Ticketshop.
3. Begriffe
Unter “ursprünglicher Käufer” wird im Sinne der vorliegenden Vertragsbedingungen diejenige Person verstanden, die im Ticketshop Einlassberechtigungen (Tickets) erworben hatte.
Unter “neuer Käufer” wird im Sinne der vorliegenden Vertragsbedingungen diejenige Person verstanden, Die das zur Weitergabe freigegebene Ticket im Ticket Shop erwirbt.
Unter “Resale” oder “Weiterverkauf” wird im Sinne der vorliegenden Vertragsbedingungen der gesamte Übertragungsvorgang verstanden, welcher im Rechtssinne kein Verkauf des ursprünglichen Käufers an den neuen Käufer ist.
4. Vertragsverhältnisse
Beim Ticket Resale entstehen Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter (siehe auf der Seite der Veranstaltung im Ticketshop) und den jeweiligen Käufern (ursprünglicher und neuer). Der Verkauf auch von Tickets im Resale erfolgt also – wie sonst im Ticketshop – im Namen und Rechnung des Anbieters wie unter 2. benannt.
5. Im Ticketshop verfügbare Leistungen zum Resale
Der Anbieter bietet die Abwicklung der Rückgabe einer oder mehrerer Tickets an unter Bedingungen:
Der ursprüngliche Käufer kann über die Resale-Funktionalität im Ticketshop gültige, von ihm/ihr erworbene Tickets zur Weitergabe an einen anderen ausschreiben. Dazu ist jedes Ticket im Ticketshop einzeln zu erfassen und behandeln. Der ursprüngliche Käufer erhält bei Auswahl der Resale-Funktion je Ticket einen Code aus Buchstaben und Zeichen, den er Dritten mitteilen kann.
Der Resale-Vorgang darf im dafür vorgesehenen Bereich des Ticketshops aktiviert werden, wenn
- das jeweilige Ticket in rechtmäßiger Weise erworben wurde und
- der ursprüngliche Käufer uneingeschränkt berechtigt ist, über das Ticket zu verfügen.
Interessiert sich jemand für das Ticket, kann der Interessent den Code über eine spezielle Funktion des Ticket Shops eingeben und wird auf die Seite geleitet, welche den Kauf des Tickets ermöglicht. Wählt der Interessent das Ticket so aus, dass es in den Warenkorb gelegt wird, ist es für andere Interessenten für 3 Stunden zum Kauf gesperrt und wird danach wieder frei gegeben. Den Status des etwaigen Weiterverkaufs kann der ursprüngliche Käufer an Hand der Darstellung von Symbolen in seinem Kundenbereich des Ticketshop erkennen.
Mit dem Abschluss des Kaufs durch den neuen Käufer erlischt das Recht des ursprünglichen Käufers an der Eintrittsberechtigung und das Recht des neuen Käufers entsteht.
Die Möglichkeit zum Resale wird üblicherweise bis zum Beginn der Veranstaltung gewährt, der Zeitraum der Resale-Möglichkeit kann durch Festsetzung des Anbieters bei bestimmten Veranstaltungen aber auch kürzer bemessen sein.
6. Vertragsschlusszeitpunkt
Für den neuen Käufer gilt:
Für den Kaufvertragsschluss und insbesondere seinen Zeitpunkt gelten gegenüber dem neuen Käufer die Vorschriften aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketshops.
Für den ursprünglichen Käufer gilt:
Mit Beauftragung des Ticketshops kommt die Vereinbarung über den Ablauf des Resale nach den vorliegenden AGB zu Stande.
Mit dem Zahlungseingang (beim Anbieter) für das ausgeschriebene Ticket durch den neuen Käufer nimmt der Ticketshop das Angebot des ursprünglichen Käufers zur Rückgabe des Tickets an.
7. Ausschlüsse
Tickets, die Gegenstand einer Pfändung sind, sind vom Resale ausgenommen.
Der neue Käufer ist nur dann berechtigt den Resale-Dienst zu nutzen, wenn er und der neue Käufer keine Nebenabrede getroffen haben, die den Verkaufspreis des Tickets über die Resale Gebühr hinaus erhöhen würde.
8. Zur Rückabwicklung
Im Rahmen der Rückgabe des vom ursprünglichen Käufer gekauften Tickets wird das Ticket entwertet und Rückzahlung vom Anbieter an den ursprünglichen Käufer unter von ihm angegebenen Kontodaten geleistet. Die Rückzahlung erfasst nicht die Entgelte “Systemgebühr” und “Vorverkaufsgebühr”.
Die Bereitstellung der Bestellmöglichkeit des Tickets durch Eingabe des Codes sperrt die Bestellmöglichkeit für andere als für den Interessenten für eine geringe Zeitdauer. So kann ausgeschlossen werden, dass zwei Personen das selbe Ticket kaufen wollen.
Geht der Zahlungsprozess fehlt oder fehlt es an einer anderen bestellungswesentlichen Eingabe, so wird der Code wieder zur Eingabe für jedermann (gemäß den Altersbeschränkungen im Ticketkauf) freigegeben.
9. Zum Kauf des neuen Käufers
Der Kauf des freiwerdenden Tickets durch den Käufer ist ein regulärer Ticket-Kauf. Das Ticket wird ihm/ihr zum Originalpreis zuzüglich der Kosten für den Weiterverkauf verkauft.
Da sichergestellt werden muss, dass die Zahlung erfolgt, um eine fälschliche Entwertung des Tickets zu vermeiden, sind die eröffneten Zahlungsmethoden eingeschränkt. Welche Zahlungsmethoden gewählt werden können, ergibt sich aus dem Resale-Modul des Ticketshops und im Bestellablauf.
10. Einlassansprüche, Erlöschen des Rechts aus dem ursprünglich gekaufte Ticket
Ein Anspruch aus dem Ticket des ursprünglichen Käufers wird im Rechtssinne nicht abgetreten, sondern der Anspruch auf Einlass entsteht neu.
Der Leistungsanspruch aus dem ursprünglichen Ticket erlischt im Moment des Zahlungseingangs des neuen Käufers.
Bei erfolgtem Resale wird der Besteller hierüber sofort informiert, und die originalen Tickets werden entwertet – sie berechtigen also nicht mehr zum Einlass und können vernichtet werden. Bei Hardtickets (speziell gedruckte Eintrittskarten) ist eine Rücksendung nicht notwendig.
Nicht weiterverkaufte Tickets behalten natürlich ihre Gültigkeit und können zum Besuch der Veranstaltung/zum Einlass benutzt werden.
Ob ein Ticket weiterverkauft wird, erfährt der ursprüngliche Käufer im Kundenbereich des Ticketshops und per E-Mail. Die Käufer haben seine/ihre E-Mail-Daten daher aktuell zu halten und auf Nachrichten zu prüfen.
11. Zahlung aus Rückabwicklung
Der Auszahlungsanspruch des ursprünglichen Käufers entsteht 3 Werktage nach Bezahlung der Bezahlung des neuen Käufers.
12. Kosten
a) für den ursprünglichen Käufer
Der ursprüngliche Käufer hält bei erfolgreichen Kaufvertragsabschluss des neuen Käufers und dessen Zahlung die Rückvergütung seiner früheren Zahlungen an den Anbieter für das jeweilige früher vom Anbieter gekaufte Ticket, mit folgender Einschränkung: Dem ursprünglichen Käufer werden die Entgelte “Systemgebühr” und “Vorverkaufsgebühr” nicht erstattet.
b) für den neuen Käufer
Die Kosten für das Ticket und die Transaktion ergeben sich aus den Darstellungen nach Eingabe des Codes und im Warenkorb. Für den Ticket-Erwerb im Resale (nach diesen AGB) entstehen Kosten als "Weiterverkaufs-Gebühr'' inklusive diesbezüglicher gesetzlicher Mehrwertsteuer.
13. Abtretung zur Anspruchssicherung, Wegfall der Sicherung
Um Missbrauch zu verhindern wird mit dem ursprünglichen Käufer eine Sicherung in Form einer Abtretung folgendermaßen vereinbart:
Das Recht aus dem Ticket (üblicherweise auf Einlass zu einer Veranstaltung oder sonstigen Darbietung) wird dem Anbieter vom ursprünglichen Ticketkäufer zur Sicherung zu dem Zeitpunkt abgetreten, in dem der Resale im Modul des Ticketshops beauftragt wird. Der ursprüngliche Käufer stimmt dieser Abtretung mit der Nutzung der Resale-Funktionalität im Ticketshop zu. Der Anbieter erklärt hiermit bereits die Annahme der Sicherungsabtretung.
Die Abtretung findet nicht statt, wenn die Abtretung beim Ticketverkauf ausgeschlossen wurde oder ein anderer Grund des § 399 BGB vorliegt.
Die Abtretung ist längstens bis zum Beginn der Veranstaltung wirksam. Wurde das Ticket zuvor im Vorgang des Resale des Ticketshops überlassen, endet die Sicherungsabtretung ebenfalls.
Die Abtretung hindert die Berechtigung zum Weiterverkauf an den Interessenten nach den o.a. Regeln des Ticketshops nicht.
14. Sicherstellung des Ablaufs, Pflicht des ursprünglichen Käufers
Der ursprüngliche Ticket-Käufer verpflichtet sich ein entwertetes Hard-Ticket so zu kennzeichnen und keine Äußerungen zu tätigen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf des Resale entgegenstehen und insbesondere dazu führen können, dass von Dritten ein ungültiges Ticket als gültiges angesehen wird.
Bei Weitergabe der ticketbezogenen Resale-Codes hat der ursprüngliche Käufer sorgfältig vorgehen, insbesondere soll er/sie nur valide Codes weitergeben und etwaige Posts oder Inserate oder sonstige Darstellungen von Codes nach dem Resale löschen oder als erledigt markieren, sofern ihm dies möglich und mit angemessenem Aufwand zumutbar ist.
15. Ergänzende Regelungen
Ergänzend zu den Besonderen Bedingungen für den Resale gelten die AGB des Ticketshops
Stand 24.06.2022